Schaustellerfachtagung in München

Am 1. und 2. Februar folgten 150 Teilnehmer der Einladung zur diesjährigen Tagung des Fachbereiches I Schausteller und Circusse im BSM. Viel Zeit und Arbeit haben die Münchner Schausteller im BLV mit Manfred Zehle an der Spitze aufgebracht, um ihren bundesweit angereisten Kollegen einen angemessenen Rahmen für diese wichtige Veranstaltung zu verleihen.

Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Fachbereichsvorsitzenden Ralph-Peter Benda begrüßte Stadtrat Helmut Schmid, Vorsitzender der SPD-Fraktion, nicht nur die angereisten Schausteller, sondern auch die Vertreter aus anderen Fachbereichen, die mit ihrer Anwesenheit ein weiteres Mal die Geschlossenheit des Reisegewerbes herausstellten. München ist eine volksfest- und schaustellerfreundliche Stadt, so Stadtrat Schmid. Nicht nur das Oktoberfest ist erwähnenswert, sondern auch andere Feste und Märkte geben dieser Weltstadt den unverwechselbaren Charme, an dem auch die Marktkaufleute und Schausteller ihren Anteil haben.

Im Eingedenken an die Verstorbenen erhoben sich die Teilnehmer zu einer Schweigeminute. Namentlich zu Ehren von Helmuth Aigner, mit Leib und Seele Schausteller und Verbandsmensch, der sich vor keiner Herausforderung und Verantwortung drückte, sondern seine umfangreiche Sachkenntnis stets in den Dienst seiner Kollegen stellte.

 

(Bild von Helmuth Aigner)

 

Volksfeste-weiter so?

Der Vorsitzende der Fachgruppe I Schausteller des Landesverbandes Hamburg, Berndt Klempe, hat auf Grundlage einer Analyse von umfangreichen Daten aufgezeigt, dass veränderte Rahmenbedingungen um die Feste und Märkte von den Beteiligten nicht ignoriert werden dürfen, wenn diese Veranstaltungsformen noch Zukunft haben sollen. Eine ausführliche Berichterstattung über die Ausführungen und Empfehlungen von Berndt Klempe werden in einer der Folgeausgaben veröffentlicht.

 

Umfangreiche Tagesordnung

Im voll besetzten Großen Saal des Münchner Stadtmuseums wurde eine umfangreiche Tagesordnung von den Fachleuten diskutiert und die einzelnen Punkte zur Entscheidung gebracht.

Gestehungskostenhöchstgrenze für erlaubnisfreie Spiele

Derzeit beträgt die Gestehungskostenhöchstgrenze 60 Euro bei erlaubnisfreien Spielen nach §5a Spielverordnung. Der BLV wurde im vergangenen Herbst angesprochen und gefragt, ob eine Erhöhung gewünscht wird. In der Vergangenheit wurden die Werte für die Gestehungskosten und die Steuerfreigrenze in einem Turnus von 8 bis 10 Jahren erhöht. Dabei standen Gestehungskostenhöchstgrenze und Steuerfreigrenze stets in einem Verhältnis von 1:4. Bei einer Erhöhung der Gestehungskosten müsste auch die Steuerfreigrenze erhöht werden, wenn besagtes Größenverhältnis beibehalten werden soll. Nach einer ausführlichen Debatte über das Für und Wider einer Erhöhung wurde einstimmig beschlossen, eine entsprechende Initiative zur Erhöhung zu ergreifen.

Widerspruch zwischen Waffengesetz und Waffenverordnung

Nach wie vor ist der nach Auffassung des BSM bestehende Widerspruch nicht geklärt. Das Waffengesetz hält eine unbefristete Erlaubnis für ausreichend, die Waffenverordnung dagegen fordert nach spätestens 6 Jahren eine erneute Prüfung. Bereits im Anhörungsverfahren wie auch nachfolgend wurde vom BSM stets auf diese Diskrepanz hingewiesen, ohne jedoch von den Innenministerien von Bund und Ländern eine verwertbare Antwort zu erhalten. Zu entscheiden war vom Fachbereich I, ob unabhängig von rechtlichen Formalitäten Gründe dafür sprechen, den 6-Jahres- Turnus zu akzeptieren, oder ob der BSM die Forderung nach einer unbefristeten Erlaubnis aufrecht erhalten soll. Auch zu diesem Punkt herrschte ein klares Meinungsbild. Der BSM wird weiterhin den Vorrang des höherrangigen Waffengesetzes fordern und der 6-Jahres-Prüfung eine Absage erteilen.

BSM lehnt Spieleinsatzsteuer ab

Der BSM hat sich bei den zuständigen Bundestagsausschüssen gegen die Einführung einer Spieleinsatzsteuer ausgesprochen. Die Bundesländer wollen zusätzliche 20% Steuer auf Spieleinsätze erheben. Die Spiele nach §5a Spielverordnung sollen ausgenommen werden, dafür dann die anderen treffen, insbesondere Automaten. Trotz der vorgesehen Ausnahme hat sich der BSM dagegen ausgesprochen, da unter anderem die vorgesehene Ausnahme für 5a Spiele möglicherweise im weiteren Gesetzgebungsverfahren wieder zurückgenommen werden könnte.

Kostenpflichtige Regelbetreuung für Kleinbetriebe

Alle Betriebe, die bisher keine Betreuung haben, werden spätestens ab 1.1.2006 vom ASD*BGN betreut. Kleinstbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten müssen entweder nachweisen, dass der Unternehmer am BGN-Branchenmodell teilnimmt und sich hierfür qualifiziert hat, oder dass der Betrieb durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut wird. Neue Betriebe müssen die Betreuung innerhalb von 6 Monaten nach Betriebseröffnung der BGN nachweisen. Sonst werden sie nach Ablauf dieser Frist automatisch vom ASD*BGN betreut. Der BSM rät allen, die bisher nicht am Branchenmodell teilgenommen haben, unverzüglich den Fernlehrgang zu bestellen und ausgefüllt an die BGN zurückzusenden.

 

Sonderprüfung für ältere Fahrgeschäfte

Der Zeitraum von der erstmaligen Sonderprüfung nach 12 Jahren bis zur Folgeprüfung wurde seinerzeit auf 4 Jahre festgelegt. Über die vom BSM geforderte Verlängerung des Prüfungsintervalls auf 6 Jahre kann nach Auffassung des Arbeitkreises Fliegende Bauten erst entschieden werden, wenn Erfahrungswerte nach dem Ablauf der ersten Prüfperiode vorliegen. Diese wurde auf den 31. März 2007 festgelegt. Das Ergebnis ist noch offen. Es könnte je nach Prüfergebnissen auch eine Verkürzung der Prüfintervalle erforderlich sein.

Schankverordnung abgeschafft

Da es ab dem 30.06.2005 keine Spezialvorschrift für Getränkeschankanlagen mehr gibt, ist die allgemein verbindliche Lebensmittelhygieneverordnung anzuwenden.

Empfohlene Reinigungsintervalle:

ORIENTIERUNGSWERTE FÜR REINIGUNGSINTERVALLE

nach DIN 6650-6

Getränk                                                                                            Intervall_____

 

Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränke                               täglich

Stilles Wasser, alkoholfreies Bier                                                 1 - 7 Tage

Bier (außer alkoholfreies Bier)                                                      alle 7 Tage

Wein, kohlensäurehaltiges, alkoholfreies

Erfrischungsgetränk, kohlensäurehaltiges Wasser                    7 - 14 Tage

Getränkegrundstoff, Spirituosen                                                   30 - 90 Tage

Die Anzeige- und Abnahmepflichten sind entfallen. Weder eine Anzeige an die zuständige Behörde noch eine hygienische Überprüfung der Schankanlage durch den Sachkundigen ist erforderlich. Der BSM prüft, ob auch die Pflicht zum Führen eines Schankbuches entfallen ist.

Europäische Norm über Stromversorgung auf Festplätzen

Vermutlich Ende 2006 wird dieser Standard wirksam und löst dann die einschlägige deutsche VDE Norm ab. Die Forderung nach einem 30 mA FI soll unter anderem nicht gelten für: „Beleuchtungsstromkreise, die außerhalb des Handbereichs angeordnet sind, vorausgesetzt sie werden nicht über Steckdosen für den Hausgebrauch oder ähnliche Zwecke und Steckdosen nach EN 60309-1 versorgt.“

Diese Ausnahme wurde hauptsächlich auf Betreiben des an der Ausarbeitung des Normentwurfes beteiligten BSM aufgenommen. Das Inkrafttreten der EU-Norm hat nicht automatisch eine Umrüstungspflicht zur Folge. Denn diese hat keine rückwirkende Kraft. Was zum Zeitpunkt der Herstellung den seinerzeit geltenden Bestimmungen genügt hat, muss grundsätzlich nicht an die neuen angepasst werden. Ausnahmen von dieser Bestandsschutzregelung sind jedoch zum Beispiel Gefahr für Leben und Gesundheit, Anpassungsforderungen in der Norm selbst, behördliche Auflagen usw. Ob eine Anpassungspflicht gegeben ist, müsste dann im Einzelfall geprüft werden.

Europäische Zeltnorm kommt

Die Zeltnorm wurde bei einer zweiten Abstimmungsrunde von der Mehrheit der CEN- Mitglieder angenommen.

Europäische Fahrgeschäftsnorm ist schon da

Die Fahrgeschäftsnorm ist unter ihrer offiziellen Bezeichnung DIN EN 13814 „Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks – Sicherheit“ im Gesamtumfang von 212 Seiten veröffentlicht und kann beim Beuth Verlag, 10722 Berlin für 185,58 € bestellt werden.

 

Bundesverwaltungsvorschrift und Schießstandrichtlinie in Arbeit

Je eher sie kommt umso besser – die Verwaltungsvorschrift des Bundes zum Vollzug des Waffengesetzes. Inakzeptabel ist der Wildwuchs auf Länderebene, der sich in der Anfangszeit des neuen Waffenrechtes abzeichnete. Die Verwaltungsvorschrift soll einen möglichst bundeseinheitlichen Vollzug gewährleisten, so zumindest die Erwartung des BSM Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hatte der BSM seine Forderungen dargelegt, die zum Teil auch in dem Entwurf berücksichtigt wurden:

1.) Die Unfallversicherung nach dem Waffenrecht gilt mit der Darlegung der Mitgliedschaft in der BGN als nachgewiesen

2.) Von der 2-wöchigen Anzeigefrist kann abgewichen werden, wenn ein Beschicker kurzfristig ausgetauscht wird oder aus sonstigen Gründen nicht fristgerecht abgegeben werden kann. Die Gründe für die Fristversäumnis müssen dargelegt werden.

Berufsschulblockunterricht

Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen die Berufsschule besuchen. Verstöße gegen die Schulpflicht können als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Berufsschulblockunterricht in den Winterpausen ist ein Angebot speziell für berufsschulpflichtige Jugendliche aus Schaustellerfamilien. Der Besuch der Lehrgänge in den Winterpausen ist eine Maßnahme zur Erfüllung der Berufsschulpflicht. Die Teilnehmerzahlen sind rückläufig. Bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung droht das Ende des Projekts. In diesem Fall würde die alte Regelung wieder Anwendung finden, d.h. Besuch der Berufsschule auch während der Reise. Hier gibt es keine auf die Bedürfnisse und Interessen der Schausteller gestalteten Unterrichtsinhalte. Die Behörden haben angekündigt, dass künftig verstärkt auf die Erfüllung der Berufsschulpflicht durch Schaustellerjugendliche geachtet wird und Verstöße geahndet werden.

 

Appell an Eltern und Schüler

Nehmen Sie das Angebot von Bekosch wahr. Auch die Verbände haben nicht nur in der Vorbereitungs- und Aufbauphase viel Zeit und Mühe investiert, den berufsschulpflichtigen Jugendlichen ein maßgeschneidertes Lehrprogramm zu bieten. Keine andere Gruppe genießt den Vorzug, derart gewerbespezifische Inhalte vermittelt zu bekommen. BSM und DSB leisten auch in der Anwendungsphase aktive Beiträge zum Unterricht.

 

Einsparungen bei der Schausteller- und Circusseelsorge der EKD

Erhebliche Einsparungen hat die EKD bei einer ihrer treuesten Gemeinde (trotz Adventschutzinitiative!) beschlossen. Halbierung des Etats und künftig 1 statt 3 Seelsorger-Stellen ist das Ergebnis der Beratungen. Ähnlich wie bei der katholischen Circus- u. Schaustellerseelsorge sollen an verschiedenen Stellen Ansprechpartner gewonnen werden, die als Pfarrer neben ihrer Ortsgemeinde auch für Schausteller zuständig sind.

Der BSM hält von diesen Plänen nichts, weil Reisende nicht durch ständig wechselnde Pfarrer begleitet werden können, sondern in ihrer Region einen zuständigen reisenden Pfarrer brauchen. Der Verband wird sich dafür einsetzen, dass die Seelsorger weiterhin auf die Plätze kommen, in sozialen Fragen tätig sind, Gottesdienste bei ihrer reisenden Gemeinde halten und bei Taufen, Konfirmationen, Trauungen oder Beerdigungen vor Ort sind.

Eine Vielzahl weiterer den Fachbereich I betreffende Themen wurde besprochen. Diese waren auch Gesprächsgegenstand bei der Landesdelegiertenkonferenz des BLV vom 16. bis 19. Januar 2006 in Bamberg und der Berichterstattung über diese Tagung im BSM-Verbandsteil, Komet vom 20. Februar 2006:

Dies waren im einzelnen:

Adventsschutzinitiative der EKD, Gaststättengesetz, Besteuerung schwerer Geländewagen, EU-Sozialvorschriften im Straßenverkehr,

neue Lebensmittelhygieneverordnungen der EU, Trinkwasserversorgung auf Festplätzen, Schutz geographischer Herkunftsangaben, Wasserproben,

Verminderte Umsatzsteuer und Sicherheitsprüfung nach §29 StVZO.

Informationen zu diesen Themen entnehmen Sie bitte dem oben angegebenen Beitrag.

 

Strikte Ablehnung von Gütesiegeln und Zertifikaten bei der Bewerberauswahl

Eine klare Absage an jegliche Zertifizierung durch private Organisationen erteilte der Fachbereich I Schausteller und Circusse den Bestrebungen, Zertifikate und Teilnahmebestätigungen von Lehrgängen in die Bewerberauswahl mit einfließen zu lassen und diese als Auswahl fördernd darzustellen. Der Konkurrenzdruck ist schon hart genug, es bedarf keiner weiterer Wettbewerbselemente, schon gar nicht aus den eigenen Reihen. Sollte tatsächlich ein Testat über die Teilnahme an einem mehrstündigen Lehrgang ein Vorteil gegenüber den anderen Bewerbern sein, wie würde sich dann beispielsweise das Abschlusszeugnis einer Hotelfachschule auswirken? Auf dem Schaustellersektor ist Ruhe und Planungssicherheit vonnöten, nicht noch mehr Druck. Der BSM sieht keine Veranlassung, von seiner Forderung nach Beibehaltung und Stärkung von „Bekannt und Bewährt“ als vorrangiges Zulassungskriterium abzurücken. Bisher konnte niemand eine bessere Alternative hierzu anbieten.

Gelungener Festabend im Alten Rathaus

In die ehrwürdigen Räumlichkeiten des Alten Rathauses lud der Gastgeber zum Festabend. Wieder wurde die herausragende Stellung des Markthandels und der Schausteller in München offenkundig. Zahlreiche Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft ließen es sich nicht nehmen, gemeinsam mit den Tagungsteilnehmern einen arbeitsreichen Tag mit einem geselligen Beisammensein ausklingen zu lassen.

 

Referate der BGN

Am 2. Tag gaben die Technischen Aufsichtsbeamten der BGN, Dr. Klaus Müller und Dipl. Ing. Edgar Weihrauch, Informationen zu aktuellen Themen aus Sicht der Berufsgenossenschaft und antworteten auf die Fragen der interessierten Zuhörer.

Dr. Müller verschaffte einen Überblick zum Thema „Neue EU Hygienerichtlinien“ und Sachstand Trinkwasserversorgung auf Festen und Märkten. Herr Weihrauch stellte die Ergebnisse einer Unfallanalyse und Verteilung der Ursachen dar.

 

Landtagsabgeordneter Hermann Memmel

befürchtete im Hinblick auf die geplante Anhebung der Umsatzsteuer auf 19 % einen erheblich zunehmenden Kontrolldruck durch die Finanzverwaltung. Insbesondere der dann um 3 % größere Abstand des regulären zum verminderten Steuersatz könnte die Betriebsprüfer veranlassen, ihr Augenmerk verstärkt auf die 7% Besteuerung zu richten. Hermann Memmel regte an, eine einheitliche Besteuerung für Schausteller anzustreben.

Die Tourismusdirektorin der Stadt München, Frau Dr. Gabriele Weißhäupl, wies in ihrem Grußwort auf die beschickerfreundlichen Konditionen in München hin und betonte den Stellenwert, den Marktkaufleute und Schausteller in dieser Stadt haben. Die moderaten Standgelder seien ein deutliches Zeichen hierfür.

 

Schlusswort des Bundesvorsitzenden

Fachbereichsvorsitzender Ralph-Peter Benda bedankte sich in seinem Schlusswort bei seinen Kollegen für ihr zahlreiches Erscheinen und auf diese Art ihr Interesse an dem Berufsstand bekunden. Sein Dank galt auch den Münchener Schaustellern, die als hervorragende Gastgeber der Tagung einen besonderen Rahmen verliehen haben. Eine erfolgreiche Verbandsarbeit kann nur geleistet werden, wenn die Lasten verteilt werden. So sein Dank an die Ehrenamtsträger und die Hauptamtlichen innerhalb des BSM. Aber auch außerhalb der Berufsorganisation arbeiten viele mit Engagement und Freude daran, der Bevölkerung attraktive Feste und Märkte zu bieten. Deshalb auch Anerkennung für die Politiker und Verwaltung in den Kommunen und Ländern. Ralph-Peter Benda verabschiedete seine Kollegen mit dem Wunsch auf eine gute Saison 2006 und dem erforderlichen Maß an Optimismus, den ein Schausteller schon berufsbedingt haben muss und freut sich auf ein Wiedersehen zum Bundesverbandstag 2007 in Berlin und 2008 zur Bundesfachtagung in Hannover, zu der der Präsident des Landesverbandes Niedersachsen Süd, Arthur Armbrecht, seine Kollegen herzlich einlädt.

 

Schaustellerexponate im Münchner Stadtmuseum – Eine Zeitreise

Nach Tagungsende luden die Gastgeber zu einem Bummel durch das Münchner Stadtmuseum ein. Beim Betrachten der vielen Ausstellungstücke aus verschiedenen Epochen wurde ein weiteres Mal vor Augen geführt, wie sehr sich das Schaustellergewerbe im Lauf der Zeit geändert hat. Tradition wird hochgehalten, aber die Zeichen der Zeit müssen erkannt werden. Anderenfalls geht die Entwicklung über das Gewerbe hinweg.

 

Medienarbeit

Nicht ein, sondern der Grundsatz in der Öffentlichkeitsarbeit lautet:

„Tue Gutes und rede darüber“. Gemeinsam mit dem Presseamt der Stadt München wurde folgende Presseerklärung an die Medien herausgegeben:

 

Deutsche Schausteller stellten in München Forderungen anlässlich der

Fachtagung des Bundesverbandes Deutscher Schausteller

und Marktkaufleute in der Oktoberfeststadt

Am 01.und 02. Februar 2006 tagten die Schausteller des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. (BSM) in München. In Vertretung des Schirmherren, Oberbürgermeister Christian Ude, begrüßten Stadtrat Helmut Schmid sowie Dr. Gabriele Weishäupl, Festleiterin des Oktoberfestes und Tourismusdirektorin, die Delegierten im Münchner Stadtmuseum.

 

„Volksfeste sind ein wichtiger kultureller Bestand im Jahresablauf.“, so Helmut Schmid, „Die Planung und Durchführung von Festen erfordert, insbesondere für die Beschicker, ein hohes Maß an Innovation und Investition, technisches Know How und ein ausgeprägtes Gefühl für die Bedürfnisse der Besucher. Die Landeshauptstadt München hat allen Grund, den Schaustellern und Marktkaufleuten für ihren Einsatz zu danken.“

 

Für Dr. Gabriele Weishäupl hat „das Oktoberfest als „Mutter der Feste“ Vorbildfunktion natürlich auch für Anerkennung und Rahmenbedingungen des Schaustellergewerbes. Unsere Schausteller werden in besonderer Weise gefördert und geschützt. So wurden gerade in den letzten 15 Jahren die Schausteller bei allen notwendigen Platzgelderhöhungen immer am geringsten belastet. Die Förderung historischer Schaustellergeschäfte ist als Traditionspflege ein großes Anliegen der Stadt München.“

 

Die bayerische Landeshauptstadt ist traditionell eine Hochburg des Schaustellergewerbes, nicht allein durch das berühmte Oktoberfest. Viele Volksfestveranstaltungen in München und im Umland gehören dazu.

 

Volksfeste sind ein nicht weg zu denkender Bestandteil deutscher Lebenskultur und dienen vorrangig der menschlichen Kommunikation. Sie bringen den Menschen Lebenslust und Freude in den Alltag. Ferner stellt das Schaustellergewerbe einen bedeutenden Wirtschaftzweig dar.

 

In zunehmendem Maße werden die Rahmenbedingungen für dieses Gewerbe immer schwieriger. Steigende Kosten in vielen Bereichen und vermehrte behördliche Auflagen erschweren verstärkt den Schaustellerberuf.

 

Die Schausteller im BSM, der größten deutschen Berufsorganisation des Reisegewerbes, legten auf der Münchner Bundesfachtagung folgenden Forderungskatalog vor:

 

Ø      Eindämmung der zunehmenden Bürokratie, die insbesondere für die zumeist kleinen Familienbetriebe einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursacht

Ø      Beibehaltung des Prinzips „bekannt und bewährt“ als vorrangiges Auswahlkriterium bei der Zulassung von Schaustellergeschäften

Ø      Keine weiteren Verschärfungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausübung des Gewerbes

Ø      keine Erhöhungen der Platzgelder und Gebühren

Ø      die Anerkennung des Schaustellergewerbes als Kulturträger für das gesellschaftliche Wesen.

(BSM-Presseinformation)

 

Bildunterschrift Gruppenfoto vor Orgel:

 

(v.l.) : stv. Fachbereichsvorsitzender Patrick Arens; Gerhard Hickel, Tourismusamt München; stv. Fachbereichsvorsitzender Uwe Flohr; BLV-Präsident und BSM-(vorne)Vizepräsident Wenzel Bradac; (vorne) BSM-Präsident Hans-Peter Arens; Fachbereichsvorsitzender Ralph-Peter Benda; Tourismusdirektorin Dr. Gabriele Weißhäupl; Fachbereichsvorsitzender der Schausteller in München, Manfred Zehle; Hermann Memmel, MdL; und Josef Krug, Robert Eckl und Herbert Koppenhöfer, Münchner Schausteller im BLV